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Der Verband der Auftraggeber Controller Gemeinden der Slowakischen Republik

Gründung des Vereins

Die Verfassunggebende Versammlung der ZHK fand am 22. September 1992 in Banská Bystrica statt. Bei dieser Versammlung versammelten sich 122 Hauptinspektoren der Städte und Dörfer der Slowakischen Republik. 


Die Zusammenarbeit der Hauptinspektoren der Städte und Dörfer war bis zu diesem Zeitpunkt mehr oder weniger sporadisch und basierte auf persönlichen Kontakten und individueller Initiative der Hauptinspektoren. insbesondere in größeren Dörfern und Städten nach einzelnen Regionen. Die größte Veranstaltung dieser Art vor der verfassungsgebenden Versammlung war ein Treffen, das vom Hauptkontrolleur von Bratislava, RNDr., initiiert wurde. Ladislav Záhumenský, das 1991 in Poprad und Bratislava stattfand. An diesen Treffen nahmen etwa siebzig Oberinspektoren von Städten und Gemeinden teil. RNDr. Záhumenský war der Initiator der Idee zur Gründung des Verbandes der Hauptinspektoren (im Folgenden ZHK), dem sich später weitere Hauptinspektoren aus größeren Städten und Gemeinden im ganzen Land anschlossen. Es waren: 


RNDr. Ladislav Záhumenský - Bratislava, Ing. Ladislav Fúska - Nitra, Ing. Pavol Spišiak - Banská Bystrica, Ing. Richard Hojer - Košice, Ing. Mária Tedlová - Malacky, Ing. Marta Tóthová - Trenčín, Ing. Jozef Slowiak - Žilina, Ing. Mária Čenščáková - Poprad, Ing. Jozef Kukučka - Žiar nad Hronom, Ing. Miroslav Klochan - Lučenec, Ing. Emil Olejár - Bardejov, Ing. Iveta Róobová - Rožňava 


Diese Hauptinspektoren bildeten auch den ersten Koordinierungsausschuss der ZHK. Es ist nicht mehr möglich, ein vollständiges Bild von der sporadischen Organisation und Entwicklung bis zur Gründung des Vereins darzustellen. 


Wir können jedoch mit Sicherheit sagen, dass die Aktivitäten in diesem Bereich seit dem Gesetz über die kommunale Niederlassung aktiv sind, d. h. seit 1991. Nach dem damals gültigen Gesetz Nr. 369/1990 Slg. Auf der kommunalen Ebene wurde die Ernennung der ersten Hauptinspektoren der Städte und Gemeinden festgelegt, die tatsächlich Pioniere bei der Kontrolle der Selbstverwaltung waren. In § 18 dieses Gesetzes wurde die Stellung des Hauptkontrolleurs innerhalb der Selbstverwaltung klar definiert, indem die Grundprinzipien und Zuständigkeiten seiner Tätigkeit festgelegt wurden. Es war nur eine natürliche Anstrengung der Hauptinspektoren, der Inspektion ihren angemessenen und würdigen Platz in der Organisationsstruktur der Selbstverwaltung zu sichern. 


Da es sich um eine auf neuen demokratischen Prinzipien basierende Kontrolle handelte, war es dringend notwendig, ihre Position innerhalb der Selbstverwaltung zu finden und zu festigen. Diese Aufgaben konnten nur durch eine organisierte Gemeinschaft gewährleistet werden, die eine Statusorganisation sein würde, in der sich mit der Theorie befassende Personen zusammenbringen und Methoden der Kontrollaktivität und ihre Anwendungen. Die optimalste Form schien damals eine Zivilvereinigung zu sein, die neben den Hauptinspektoren, die professionell Inspektionstätigkeiten durchführen, auch Experten zusammenbringen konnte, die sich mit der Gesetzgebung in diesem und verwandten Bereichen befassen, sowie Bürger der Slowakischen Republik, die dies tun Interesse daran, aktiv an dieser Aktivität teilzunehmen. Der Auftrag und das Ziel des Vereins waren vor allem:
Gewährleistung des entsprechenden öffentlichen, beruflichen, beruflichen und sozialen Status der Hauptinspektoren von Ortschaften und Gemeinden sowie der Mitarbeiter dieser Dienststellen, vor allem durch Gesetzgebung sowie durch die Schaffung von Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Qualifikationen in Form von Bildung,


Unterstützung eines unabhängigen, objektiven und qualifizierten Vorgehens bei der Durchführung von Kontrolltätigkeiten,
Nutzung von Anregungen, Kommentaren, Vorschlägen und Beschwerden der Bürger sowie des eigenen Wissens für eine effiziente Leistungserbringung und wirksame Steuerungsausrichtung,
Unterstützung bei der außergerichtlichen Wahrung der Rechte der ZHK-Mitglieder,
Bereitstellung von Informationen für Mitglieder,
Zusammenarbeit mit professionellen Institutionen im In- und Ausland.


Auch wenn die verfassungsgebende Versammlung erst im Jahr 1992 stattfand, lässt sich mit Sicherheit sagen, dass es seit zehn Jahren eine organisierte Zusammenarbeit und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch gibt. Die verfassungsgebende Versammlung legalisierte lediglich formal die bestehende Situation, wodurch eine weitere Konsolidierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualität der Vereinsaktivitäten möglich wurde. 


Im darauffolgenden Jahr in Zusammenarbeit mit der Methodikabteilung der Abteilung für staatliche Verwaltungskontrolle und Beschwerden des Regierungsamtes der Slowakischen Republik wurden die Regeln für die Kontrolltätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung erlassen. veröffentlicht in der öffentlichen Verwaltung Nr. 3. In den folgenden Jahren wurde der Verein in der Fachöffentlichkeit bekannt, festigte seine Position in der Kommunalverwaltung und wurde zu einem gleichberechtigten Partner für andere Institutionen der Kommunalverwaltung. 


Dank der Initiative einzelner Mitglieder sowie des gesamten Vereins konnte Partnerschaftliche Beziehungen und Initiativen mit anderen Institutionen innerhalb der Kommunalverwaltung, zentralen staatlichen Verwaltungsorganen, dem Obersten Rechnungshof der Slowakischen Republik und mit der ausländischen Institution EURORAI, die wir weiterhin stärken und weiterentwickeln.